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Eigentlich ein Witz, aber leider bittere Wahrheit für die Bürger in Niedersachsen:

 

Treffen sich zwei Politiker der GroKo auf dem Weg von einer Sitzung vor dem Landtag in Hannover:

"Sie haben doch auch gerade für das 2.3 Milliarden €- Rettungspaket für die NordL gestimmt...
Aber was sagten Sie eigentlich neulich in Ihrer Rede zur Straßenausbaubeitragssatzung?"

"Nichts".

"Das ist mir klar, aber wie haben Sie es formuliert?"

 

Dieses niedersachsen-typische Gebaren muss schnell ein Ende finden!

 

Willkommen bei

IG-Wingst-ohne-Strabs.top

(denn auch bei Gemeindestraßen ist der Staat in der Pflicht)

 

 

 

(auch bei Gemeindestraßen ist der Staat in der PflichtT)

Anbei eine Information, die Ihnen Hintergrundwissen vermitteln soll, um Position zu beziehen:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Thema Straßenausbausatzung (Strabs) beschäftigt viele Bürger und Kommunen in Niedersachsen, lediglich westlich der Oste scheint dieses Thema noch nicht angekommen zu sein.
Worum geht es bei der Straßenausbausatzung
Eine Idee des 19. Jahrhunderts. Hauseigentümer gehörten fast ausschließlich der Oberschicht an und die Villen lagen zum Teil weit auseinander. So wurden sie zeitgemäß an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt. Dieser Anachronismus besteht vielerorts noch heute, obwohl Heutzutage die Anlieger vielfach Normalverdiener sind, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllt haben. Daher können Kosten für Instandsetzungen von Straßen über mehrere Tausend Euro durchaus existenzbedrohend sein.
Die heutige Situation
Die Nutzungsdauer von Straßen beträgt in Abhängigkeit von der Nutzung ca. 25 bis 40 Jahre. Insofern mag sich jeder vorstellen, wann die Straße vor der eigenen Haustür „in die Jahre“ gekommen ist.
Grundsätzlich zahlt der Bürger für die Infrastruktur der Gemeindestraße vor seiner Haustür, wenn diese hergestellt, erweitert, verbessert oder erneuert werden muss.
Unabhängig davon, wer der Verursacher von Schäden war … und das war bzw. ist im seltensten Fall der Anwohner mit seinem PKW; die Witterungsverhältnisse spielen eine gewisse Rolle und denken Sie bitte auch die Schäden von unsachgemäßen Buddeleien der Netzbetreiber (Gas, Strom, Wasser, Internet, Telefon) sowie die zunehmenden Lieferverkehre, die Busse, die Müllabfuhr, die Recycling-Unternehmen und nicht zu vergessen, die Lohnunternehmen mit ihren Fahrzeugen. Dies alles sind Gewerke, die mit ihrem Tun auf und an der Straße Geld verdienen. Deren Abgaben stehen aber regelmäßig nicht der Wingst zur Sanierung zur Verfügung, weil sie ihr Gewerbe andernorts angemeldet haben.
Wem gehören die Straßen
Die grundlegende Sanierung und der Ausbau von Gemeindestraßen ist eine Aufgabe der jeweiligen Gemeinde (z.B. in Wingst als Flächengemeinde um den Forst immerhin um die 100 km).
Mittels der Strabs fordert die Kommune von den Anliegern (egal ob bebaute oder unbebaute Grundstücke) bis zu 75% der Baukosten als Eigenbeitrag zurück.
Die Strabs wurde in Wingst zuletzt bei der Sanierung des Krönckewegs angewendet. Fragen Sie Anlieger.
Ausblick, wenn sich nichts ändert
Zahlreiche Grundstückseigentümer werden in den kommenden Jahren mit Kosten von mehreren Tausend bis hin zu Zehntausenden Euro belastet werden, für Straßen, die vielleicht von den Anwohnern auch noch für ausreichend befunden werden, für Straßen, die auch jeder andere nutzt. Dies wird zur Folge haben, dass Lebensplanungen verändert oder aufgegeben werden müssen. Die geplante Sanierung des eigenen Eigentums muss möglicherweise verschoben werden, weil die Gemeinde die Straße saniert. Lebensträume können platzen.
Solidarität
Unabhängig von der eigenen Betroffenheit haben mittlerweile viele Menschen verstanden, dass es auch beim Straßenausbau um eines gehen muss: Solidarität.
Wer weiter liest, wird verstehen, warum diese Art der Finanzierung abgeschafft gehört.
Wir zahlen in verschiedene soziale Versicherungen in Solidarität mit Rentnern, Kranken und Arbeitslosen, um individuelle Härten abzufedern.
Wir versichern unser Haus, um nach einem Schaden nicht obdachlos zu werden und den Gegenwert verlorenen Eigentums ersetzt zu bekommen. Gleiches gilt für unsere Fahrzeuge.
Und wir bezahlen an beispielweise an Deichverbände und für Entwässerung, damit Menschen, nicht plötzlich ihr ganzes Hab und Gut verlieren, wenn das Wasser kommt bzw. nicht abfließt.
Eines ist all diesen Beispielen gemein: Wir zahlen alle diese Beiträge, damit wir uns heute für die Zukunft abgesichert fühlen und im Fall des Falles finanziell nicht aus den Bahn geworfen zu werden; und der Einzelne zahlt gemessen an der jeweiligen Aufgabe periodisch eine relativ geringe Summe ein.
Was kann heute schon getan werden
Man könnte daher das bewährte Prinzip regelmäßiger niedriger Beiträge durchaus auch auf den kommunalen Straßenausbau anwenden:
Stellen Sie sich vor, eine geringe Steuererhöhung als wiederkehrender Beitrag für Grundstücksbesitzer wird als Ersatz für Straßenausbaubeiträge erhoben. Eine Art Versicherungsprämie zur eigenen Absicherung und als Solidarbeitrag dafür, dass in unserer Kommune kein Bürger mehr in seiner Existenz durch hohe Straßenausbaubeiträge gefährdet wird.
Ein Rechenbeispiel:
Die Strabs wird ausgesetzt und verbunden mit einer Erhöhung der jährlichen Grundsteuer ab 2020 für alle Grundstücksbesitzer um 100 € p.a.
Eine Straßensanierung vor Ihrer Haustür findet in 2040 statt, absehbare Kosten (bisher) für den Anlieger ca. 10.000 €
Die Grundsteuermehrbelastung von 2020 bis 2040 beträgt insgesamt 2.000 €
Wieviel Jahre kann ich mehr Grundsteuer zahlen, bis ich die 10.000 € erreicht habe?
10.000 € / 100 € p.a. = 100 Jahre
Warum zahlt der Anlieger für den Ausbau seiner Straße auf 20 Jahre verteilte lediglich 2000 € anstatt  bisher 10.000 €?
Weil alle Grundstücksbesitzer einer Kommune sich über die Erhöhung der Grundsteuer an der Sanierung der jeweiligen Straße beteiligen! (Für Anlieger einer Straße, die gerade die Folgen von Strabs erlebt haben sind, gibt es natürlich Sonderregelungen)
Jedoch die Politik handelt nicht
Dieses Solidarprinzip für Grundstückseigentümer in Kommunen wird von der rot-schwarzen Landespolitik in Hannover nicht gewollt, obwohl wir ein Flächenland sind:  
Von den ca. 2,2 Millionen Gebäuden in Nds (Ende 2017) haben fast 2 Millionen eine bzw. zwei Wohneinheiten; im Landkreis Cuxhaven sind es 62.000 von 67.000. Daraus ergibt sich ein Bestandteil von ca. 92 % an privaten Hausbesitzern. Und diese sorgen mit ihrem privaten Geld dafür, dass die in die Jahre gekommenen kommunalen Straßen saniert werden.
Ein einhelliges fadenscheiniges und mutloses „Weiter so“ mag für die Oberen und die gut eingespielte Administration auch in Otterndorf bequem sein, ist aber unter geänderten Rahmenbedingungen (Renovierungs-Stau in den Kommunen, weil eben viele Straßen abgängig sind) schlicht verantwortungslos. Diese Herausforderungen brauchen neue, für die Verwaltungsbehörden vielleicht auch unbequemere Antworten. Auch in anderen Bereichen unterliegen wir vielfachen Änderungen (Sozialsystem, Maut, etc.).
Jede Gemeinde hat es in der Hand
Es geht auch anders. Dafür stehen beispielhaft Bürgerinitiativen, einzelne Kommunen und sechs Bundesländern. Hier hat man sich mittlerweile von den Strabs verabschiedet; so z.B. auf der anderen Seite der Oste: Abschaffungen in Stade und Bremervörde, Initiativen zur Abschaffung in vielen anderen Orten.
Was ist daher zu tun?
Bitte informieren Sie sich (z.B.: https://de-de.facebook.com/groups/303351970146894/ oder https://nbgs-strabsgegnerniedersachsen.jimdofree.com/ ) und diskutieren Sie das Thema, auch wenn es derzeit vielleicht für Sien noch keinen „Aufreger“ wert ist. Dieser wird kommen, wenn die anteiligen Kosten für Straßensanierungen auch von Ihnen als Anlieger in gefordert werden. Positionieren Sie sich klar ggü. Mandatsträger aller Ebenen sowie aller Parteien und vielleicht machen Sie auch mit bei einem regionalen Zusammenschluss von Strabs-Gegnern; denn es kommt die Zeit, da unsere Kinder und Enkelkinder uns fragen, warum diese Beitragsverpflichtung aus feudalen Zeiten nicht beizeiten abgeschafft wurde.